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   BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93   

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BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93 (https://dejure.org/1994,1508)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1994 - 9 RV 14/93 (https://dejure.org/1994,1508)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 9 RV 14/93 (https://dejure.org/1994,1508)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 195
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93
    Das ist dann der Fall, wenn der nicht schädigungsbedingte Anteil des Grades der Behinderung allein eine Schwerbehinderung bedeutet und somit zum vorzeitigen Ausscheiden berechtigte (BSG SozR 3-3642 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 20/89

    Berufsschadensausgleich eines wegen Schädigungsfolgen Schwerbehinderten

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93
    Beschädigte, die nur wegen ihrer schädigungsbedingten Schwerbehinderung vorzeitiges ARG beanspruchen können und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, haben regelmäßig wegen der dadurch eingetretenen Einkommensminderung einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nrn 1, 3, 4, 5).
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 28/90

    Risiko der Teilnahme eines Beschädigten am Straßenverkehr mit dem PKW

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93
    Was die Ursächlichkeit im sozialen Entschädigungsrecht bedeutet, ist oft nur im Zusammenhang mit den Vorschriften zu erfassen, die für den Lebensbereich gelten, in dem der Schaden eingetreten ist (vgl BSGE 71, 1 [BSG 20.05.1992 - 9a RV 28/90] zu Versorgungsrecht und Straßenverkehr).
  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 29/93

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93
    Das ist auch dann der Fall, wenn der Beschädigte nicht nur wegen der schädigungsbedingten Schwerbehinderung, sondern auch wegen seiner einjährigen Arbeitslosigkeit ausscheiden konnte (vgl dazu das Urteil des Senats vom 10. Mai 1994 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 16/88

    Höhe des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93
    Beschädigte, die nur wegen ihrer schädigungsbedingten Schwerbehinderung vorzeitiges ARG beanspruchen können und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, haben regelmäßig wegen der dadurch eingetretenen Einkommensminderung einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nrn 1, 3, 4, 5).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RV 31/88

    Kürzung des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93
    Beschädigte, die nur wegen ihrer schädigungsbedingten Schwerbehinderung vorzeitiges ARG beanspruchen können und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, haben regelmäßig wegen der dadurch eingetretenen Einkommensminderung einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nrn 1, 3, 4, 5).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Bei anderer Betrachtungsweise würde dem Kläger ein Anspruch auf BSchA wegen schädigungsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben mit Vollendung des 60. Lebensjahres entgehen, obwohl er Altersruhegeld wegen schädigungsbedingter Schwerbehinderung in Anspruch genommen habe (vgl BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 und SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).

    In diesem Urteil ging es um das Ausscheiden Schwerbeschädigter aus dem Erwerbsleben unter Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrente (vgl dazu BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 mwN).

    § 30 Abs. 11 Satz 1 2. Halbsatz BVG kann auch nicht deswegen zugunsten des Klägers angewendet werden, weil bereits zur Zeit des Erlasses der Bescheide, um deren Rücknahme hier gestritten wird (19. März 1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. September 1991), abzusehen war, daß der Kläger bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes wegen Schwerbeschädigung nicht BSchA wegen schädigungsbedingten vorzeitigen Ausscheidens aus dem Berufsleben erhalten konnte (vgl zur Rechtsprechung des Senats zu dieser Frage die bereits zitierte Entscheidung BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30, Nr. 10, ferner SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).

    Nicht zugute kommen kann dem Kläger allerdings die von der Rechtsprechung (BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10) angenommene Beweiserleichterung bei Inanspruchnahme der Altersrente wegen schädigungsbedingter Schwerbehinderung.

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 11/99 R

    Beweismaßstab für den Anspruch auf Berufsschadensausgleich

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind die Schädigungsfolgen zwar schon dann für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust ursächlich, wenn der Beschädigte sich auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß, um mit seinem Ausscheiden eine Altersversorgung zu erlangen (BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 unter Bestätigung der seit SozR 3100 § 30 Nr. 78 entwickelten Judikatur).

    Das ist dann der Fall, wenn der nicht schädigungsbedingte Anteil am (Gesamt-)GdB allein zur Schwerbehinderung führt (BSG SozR 3-3642 § 8 Nr. 5; BSGE 74, 195, 198 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10) oder wenn der Beschädigte nicht nur wegen der schädigungsbedingten Schwerbehinderung, sondern auch wegen einjähriger Arbeitslosigkeit unter Inanspruchnahme flexiblen Altersruhegeldes ausscheiden konnte (BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 9; BSGE 74, 175, 198 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10; BSGE 81, 150, 155 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 18).

    Welche Maßstäbe das sind und weshalb auf eine Beweiserhebung über den Grund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben verzichtet werden muß, wenn der Beschädigte nur wegen der schädigungsbedingten Schwerbehinderung flexibles Altersruhegeld beanspruchen kann, hat der Senat ausführlich in der bereits genannten Entscheidung dargelegt (vgl BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 und zur Unanwendbarkeit dieser Grundsätze bei Höherbewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit BSGE 77, 147, 150 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15).

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

    Diese ist begrenzt auf ein sozial gesichertes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit einer vorzeitigen Rente/Versorgung wegen Schwerbehinderung nach dem SGB VI (vormals Angestelltenversicherungsgesetz/Reichsversicherungsordnung) oder dem Beamtenrecht (vgl BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10; SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nr. 1; SozR 3-3642 § 8 Nr. 3; SozR 3-3642 § 8 Nr. 5; BSGE 71, 68 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 4).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 5/95
    Von einem solchen Ausscheiden sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) <BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 & 30 Nr. 10> auszugehen, weil die Schwerbehinderung des Klägers wesentlich durch die anerkannten Schädigungsfolgen mitbedingt sei.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 & 30 Nr. 10) ist ein Einkommensverlust "durch" die Schädigungsfolgen iS des @30 Abs. 3 BVG regelmäßig bewiesen, wenn der Beschädigte nur unter Hinweis auf seine schädigungsbedingte Schwerbehinderung sozial gesichert vorzeitig seine Erwerbstätigkeit beenden kann.

    Nach dieser Rechtsprechung sind Schädigungsfolgen im allgemeinen schon dann als wesentliche Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust anzusehen, wenn sich der Beschädigte auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß, um gleichzeitig mit dem Ausscheiden eine Altersversorgung zu erlangen (vgl zuletzt BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 @ 30 Nr. 10).

    Dort konnte der Senat an die im Rentenversicherungs- und im Beamtenrecht vorgezeichnete Beweiserleichterung anknüpfen und sich mit & 8 Abs. 1 Satz 3 BSchAV auf eine Beweisvorschrift -gaus dem Recht des BSchA stützen (ng BSGE 74, 195, 198 = SozR 3-3100 & 30 Nr. 10).

  • BSG, 19.06.1996 - 9 RV 22/94

    Erleichterung des Beweises einer schädigungsbedingten Einkommensminderung

    Bei der Berufsaufgabe genügt die entsprechende Behauptung des Beschädigten, wenn sie im Hinblick auf die Schädigungsfolgen plausibel ist (BSGE 74, 195, 197 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Schädigungsfolgen schon dann für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust ursächlich sind, wenn sich der Beschädigte zur gleichzeitigen Erlangung einer Altersversorgung auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß (zuletzt BSGE 74, 195 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

    Diese Grundsätze lassen sich aber nicht auf ein Ausscheiden weit vor Vollendung des 60. Lebensjahres übertragen, weil sie an eine im Rentenversicherungsrecht und im Beamtenrecht gerade für das Ausscheiden im höheren Lebensalter vorgezeichnete Beweiserleichterung anknüpfen (BSGE 74, 195, 198 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 RV 9/95 - MDR 1996, 616).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Hiernach sind die Schädigungsfolgen schon dann für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust ursächlich, wenn der Beschädigte sich auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen kann, um mit seinem Ausscheiden eine Altersversorgung zu erlangen (BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 V 11/99 R - sowie BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 unter Bestätigung der seit BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78 entwickelten Rspr.).

    Das BSG hat an dieser Rechtsprechung trotz zahlreicher kritischer Äußerungen in der Literatur festgehalten, weil die Vorschriften, die es schwerbehinderten Arbeitnehmern ermöglichen bzw. früher ermöglichten, mit sechzig Jahren allein durch ihren Antrag und die Vorlage des Schwerbehindertenausweises den Versicherungsfall herbeizuführen, nicht zuließen, dass der entsprechende Kriegsopferversorgungsfall von Ermittlungen über den Gesundheitszustand und seine Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit abhängig gemacht werde (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.1994 - 9 RV 14/93 - in: SozR 3-3100 § 30 Nr. 10, m. w. N.).

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95

    Erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit

    Nach dieser Rechtsprechung sind Schädigungsfolgen im allgemeinen schon dann als wesentliche Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust anzusehen, wenn sich der Beschädigte auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß, um gleichzeitig mit dem Ausscheiden eine Altersversorgung zu erlangen (vgl zuletzt BSGE 74, 195 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

    Dort konnte der Senat an die im Rentenversicherungs- und im Beamtenrecht vorgezeichnete Beweiserleichterung anknüpfen und sich mit § 8 Abs. 1 S 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) auf eine Beweisvorschrift aus dem Recht des BSchA stützen (vgl BSGE 74, 195, 198 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

  • BSG, 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R

    Kriegsopferversorgung - besonderes berufliches Betroffensein -

    Die Schädigungsfolgen sind schon dann für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust als ursächlich anzusehen, wenn der Beschädigte sich zur vorzeitigen Erlangung einer Altersversorgung auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muss (BSGE 74, 195, 196 ff = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95

    Anspruch auf Erhöhung des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit -

    Nach den vom Bundessozialgericht (BSG) aufgestellten Grundsätzen zum Berufsschadensausgleich (BSchA) nach § 30 Abs. 3 BVG sei das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben dann als durch die Schädigungsfolgen verursacht anzusehen, wenn der Kriegsbeschädigte nur aufgrund seiner Schädigungsfolgen die Möglichkeit des vorgezogenen Altersruhegeldes habe in Anspruch nehmen können (BSGE 74, 195 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

    Nach dieser Rechtsprechung sind Schädigungsfolgen im allgemeinen schon dann als wesentliche Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust anzusehen, wenn sich der Beschädigte auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß, um gleichzeitig mit dem Ausscheiden eine Altersversorgung zu erlangen (vgl zuletzt BSGE 74, 195 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

    Dort konnte der Senat an die im Rentenversicherungs- und im Beamtenrecht vorgezeichnete Beweiserleichterung anknüpfen und sich mit § 8 Abs. 1 Satz 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) auf eine Beweisvorschrift aus dem Recht des BSchA stützen (vgl BSGE 74, 195, 198 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem

    Sein Berufsschadensausgleich bemißt sich grundsätzlich nach dem ungekürzten Durchschnittseinkommen der vorangegangenen Berufstätigkeit (vgl hierzu BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10; BSGE 77, 147 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15; BSGE 81, 150 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 18; SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R

    Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer

  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

  • LSG Hessen, 26.10.1995 - L 5 V 519/88

    Witwenbeihilfe - schädigungsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit

  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 18 VS 5/10

    Kein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Abschluss eines

  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 15 V 55/99

    Anspruch auf Gewährung von Berufsschadensausgleich; Anwendung der Anhaltspunkte

  • LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 8/95
  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 23/96

    Besonderes berufliches Betroffensein beim Berufsschadensausgleich

  • LSG Hessen, 18.11.2004 - L 5 V 1288/01
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RV 30/93

    Berufsschadensausgleich - Landwirt - vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 22/93

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich - Vorliegen eines schädigungsbedingten

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